Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft wird eine Gebühr von 190,00 € (netto) fällig, wenn Sie Verbraucher sind (was regelmäßig der Fall ist, wenn Sie nicht als Vertreter einer Firma/Unternehmen einen Anwalt beauftragen).

Sollten Sie diese Kosten nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, sog. Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. 

Bitte rufen Sie uns an, damit wir das weitere Vorgehen für diesen Fall besprechen können.

 

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