Bei der gerichtlichen Tätigkeit, also beispielsweise der Einreichung einer Klage, entsteht zunächst eine so genannte Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3 Gebühren aus dem Streitwert. Mithin bei einem Streitwert von 1.000,00 € = 114,40 €. Kommt es dann zu einem Gerichtstermin und wird die Sache beispielsweise vor dem Amtsgericht verhandelt, verdient der Anwalt eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 Gebühren aus dem Streitwert. Bei 1.000,00 € wären dies 105,60 €.
Die Gebühren stagnieren jedoch um so höher der Streitwert ist. Daher kommt ein Rückschluss von den oben genannten Gebühren auf höhere Streitwerte nicht in Betracht.
In dem Erstberatungsgespräch werde ich Sie regelmäßig über die Gegenstandswerte und die voraussichtlichen Kosten aufklären, soweit dies möglich ist.
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