Soweit Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht in der Lage sind, die Kosten einer Beratung bzw. des außergerichtlichen Tätigwerdens eines Anwaltes selbst zu tragen, gibt es die Möglichkeit bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sog. Berechtigungsschein zu beantragen, mit dem Sie dann eine Beratung bei einem Anwalt Ihrer Wahl in Anspruch nehmen können.

 

Den Antrag erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht (Ihrem Wohnort) oder können ihn im Internet herunterladen. Sie benötigen bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht mindestens folgende Unterlagen: 

  • Ihren Mietvertrag
  • Ihre Einkünfte (Gehaltsbescheinigung, ALG I oder II- Bescheinigung)
  • Nachweise über sonstige Belastungen (z.B. Abzahlung eines Darlehens bei der Bank)

Sie können den Antrag vorab unter folgender Internetadresse herunterladen:

www.justiz.niedersachsen.de

 

Ich empfehle Ihnen, den Antrag zunächst beim Amtsgericht zu stellen, damit zunächst die Kostenfrage geklärt ist. 

weitere Themen: