Wenn Sie im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung gegen den in Streit stehenden Rechtsstreit versichert sind, können wir mit der Versicherung direkt abrechnen und Sie brauchen sich um die Kosten nicht weiter zu kümmern.

 

Voraussetzung ist, dass die Versicherung die Kosten übernimmt. Ein entsprechendes Anschreiben mit Bitte um Deckungszusage bei Ihrer Versicherung können wir nach dem ersten Beratungsgespräch aufsetzen, wenn Sie uns

  • die Versicherungsscheinnummer bzw. Kundennummer
  • sowie die Anschrift der Versicherung

 

zum ersten Termin mitbringen. Ansonsten können Sie die Daten auch per Telefon oder E-Mail übermitteln. Wichtig ist, dass Sie die Daten schnellstmöglich einreichen, um sicher zu sein, dass die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

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