Durch das immer höher werdende Verkehrsaufkommen steigt die Zahl der Unfälle auf deutschen Straßen stetig. Durch den "Dschungel" der Verkehrsschilder und der zahlreichen gesetzlichen Regelungen, ist nach einem Unfall oft nicht klar, wer die Schuld trägt und den entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Der Streit ist zumeist vorprogrammiert.

Allgemeiner Rat

Auch hier gilt "Vorsorge ist besser!". Wenn Sie einen Fotoapparat zur Hand haben und dazu in der Lage sind, dann machen Sie unbedingt Fotos von der Unfallstelle und dem Unfallort. Beauftragen Sie einen Gutachter mit der Begutachtung der Schäden am Fahrzeug. Denn wenn das Fahrzeug erst verschrottet oder repariert ist, ist es schwierig vor Gericht Ihren Anspruch auf Ausgleich des Schadens durchzusetzen.

Im Verkehrsrechtsprozess kommt es entscheidend auf die Aussage etwaiger Zeugen an. Deshalb sollten Sie nach einem Unfall - vorausgesetzt Sie sind dazu in der Lage - darauf achten, wer den Unfall bemerkt haben könnte und sich gegebenenfalls die Adresse geben lassen.

Nicht nur die rechtlichen Beziehungen der Unfallbeteiligten spielen bei einem Schadensfall eine Rolle, sondern auch das Versicherungsrecht, denn in der Regel besteht eine Haftpflichtversicherung für das gegnerische Fahrzeug.

Oftmals ist es jedoch so, dass die gegnerische Versicherung sich zunächst weigert, den Schaden zu zahlen und "abwartet", ob Sie den Mut aufbringen, einen Anwalt zu beauftragen. Lassen Sie sich durch diese Taktik nicht aus der Fassung bringen! Oftmals rechnet die gegnerische Versicherung auch unrichtig ab. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind.

Was brauche ich beim Anwalt?

Wenn Sie sich entschieden haben, zu uns zu kommen, bringen Sie bitte – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:

  • Unfallbericht sowie Tagebuchnummer der Polizei            
  • Gutachten über die Unfallschäden
  • Angaben zum Unfallgegner sowie der gegnerischen Versicherung
  • Angaben zur eigenen Haftpflichtversicherung, eventuell Rechtsschutzversicherung
  • bereits mit der Gegenseite geführte Korrespondenz

Anwaltskosten

Mit der Beauftragung eines Anwaltes und dessen anschließenden Leistungen werden Gebühren für bestimmte, gesetzlich festgelegte Tätigkeiten fällig. Welche Tätigkeiten der Anwalt ausführt, hängt von dem an den Anwalt erteilten Auftrag ab. Ein pauschaler Betrag für eine Angelegenheit X kann daher hier nicht erörtert werden.

Soweit möglich rechnen wir direkt mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners und - soweit vorhanden - mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Regelmäßig hat die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung der Schädiger zu tragen, wenn der Rechtsstreit auf seinem Fehlverhalten beruht.

Da es im Verkehrsrecht insoweit keine Besonderheiten gibt, bitten wir Sie sich unter der Seite Anwaltskosten weiter zu informieren.

Der dort beschriebene – für die Gebühren entscheidende - Gegenstandswert bemisst sich im Verkehrsrecht zumeist nach der Schadenshöhe bzw. nach dem geltend gemachten Schadensersatz (also auch Verdienstausfall, Schmerzensgeld ect.).

Strafrechtliche Konsequenzen

Oftmals hat ein Verkehrsunfall auch eine Ermittlung der Polizei und der Staatsanwaltschaft zur Unfallursache bzw. zu einer etwaigen Strafbarkeit wegen sog. "Gefährdung des Straßenverkehrs" und bei Alkoholkonsum wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" zur Folge. Insoweit gelten die Ausführungen zum Strafrecht bzw. Ermittlungsverfahren.