Die Themen Unterhalt gliedern sich zumeist in folgende Unterkategorien:

 

  • Kindesunterhalt,
  • Trennungsunterhalt,
  • nachehelicher Unterhalt,
  • Betreuungsunterhalt bei nicht miteinander verheirateten Eltern,
  • Elternunterhalt.

 

Die Prüfung von Unterhaltsansprüchen ist zumeist sehr aufwendig. Der „Gegner“ wird zunächst ersucht, Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse/Einkünfte zu erteilen, anhand derer dann eine Unterhaltsberechnung vorgenommen werden kann.

 

Wichtig ist bei fast jedem Unterhaltsanspruch die „Inverzugsetzung des Gegners“. Dies bedeutet, dass nur dann ein Unterhaltsanspruch „entsteht“ wenn ein erstes Auskunftsschreiben an den Gegner wirksam versandt wird.

 

Deshalb sollten Sie bei eventuell bestehenden Unterhaltsansprüchen schnellstmöglich tätig werden, um keine Ansprüche zu verlieren.

 

Was brauche ich beim Anwalt?

 

Wenn Sie sich entschieden haben, zu uns zu kommen, bringen Sie bitte - soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:

 

  • letzten 12 Gehaltsabrechnungen,
  • Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde, Urteile, Beschlüsse ect.),
  • Dokumente/Belege über unterhaltsrechtlich relevante Ausgaben (die sich von den allgemeinen Lebenshaltungskosten wie Strom, Heizung, Wasser, Miete ect.) abheben

 

Anwaltskosten

 

Mit der Beauftragung eines Anwaltes und dessen anschließenden Leistungen werden Gebühren für bestimmte, gesetzlich festgelegte Tätigkeiten fällig. Welche Tätigkeiten der Anwalt ausführt, hängt von dem an den Anwalt erteilten Auftrag ab. Ein pauschaler Betrag für eine Angelegenheit X kann daher hier nicht erörtert werden.

 

In familienrechtlichen Angelegenheiten übernehmen Rechtsschutzversicherungen zumeist nur die Erstberatung. Daneben kommt eine Kostenübernahme für bestimmte Angelegenheiten in Betracht.  Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, schreiben wir diese gerne für Sie an, schildern den Sachverhalt und bitten um Kostendeckungszusage. Das Ergebnis haben wir zumeist nach 1 Woche vorliegen.

 

Wie auf der Seite Anwaltskosten beschrieben, steht Ihnen natürlich die Möglichkeit der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe offen.

 

Über die konkreten Kosten können wir im Beratungstermin sprechen, nachdem Sie mir Ihr Anliegen geschildert haben.