Sollten Sie nicht miteinander verheiratet gewesen sein, so bestehen dennoch nach einer Trennung bestimmte Ansprüche. Zumeist sind gemeinsame Schulden aufgenommen worden, für die man nicht mehr mithaften möchte oder es entstehen Ansprühe gegen den Expartner.

Gerne berate ich Sie zur Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Was brauche ich beim Anwalt?

Wenn Sie sich entschieden haben, zu uns zu kommen, bringen Sie bitte – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:

  • gemeinsame Verträge (Darlehen, Kredite ect.)
  • Korrespondenz mit der Gegenseite

Anwaltskosten

Mit der Beauftragung eines Anwaltes und dessen anschließenden Leistungen werden Gebühren für bestimmte, gesetzlich festgelegte Tätigkeiten fällig. Welche Tätigkeiten der Anwalt ausführt hängt von dem an den Anwalt erteilten Auftrag ab. Ein pauschaler Betrag für eine Angelegenheit X kann daher hier nicht erörtert werden.

Sobald wir über die Angelegenheit gesprochen haben, kann ich Ihnen den für Sie relevanten "Streitwert" und die daran zu messenden Gebühren nennen.

Natürlich können Sie auch Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beantragen.

Insoweit gilt das zu diesen Themen gesagte sowie die allgemeinen Ausführungen zu Anwaltskosten.