Dieses Rechtsgebiet stellt uns Anwälte zumeist vor eine besondere Herausforderung.
Unweigerlich wird man als Außenstehender mit einer Familiensituation konfrontiert, die - wenn sie beim Anwalt landet - schon meistens nicht mehr einvernehmlich zu lösen ist. Um so mehr ist es unsere Aufgabe, die bestehenden Streitigkeiten sachlich und gewissenhaft zu bearbeiten und Sie umfassend zu beraten.
Vor dem Familiengericht gilt wegen der herausragenden Bedeutung für die weitere persönliche Zukunft einer Person zumeist der Anwaltszwang. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Scheidung immer einer der Ehepartner durch einen Anwalt vertreten sein muss, auch wenn die Scheidung an sich "einvernehmlich" erfolgen soll.
Die umgangssprachliche "Scheidung" umfasst juristisch gesehen mehrere Teilfragen. Deshalb wird die Scheidung auch als "Verbundverfahren" bezeichnet. Den meisten wird erst nach Aufsuchen eines Anwaltes klar, welche Fragen mit einer Scheidung zusammenhängen:
Neben der eigentlichen Trennung geht es nämlich vor allem um die gegenseitigen sowie die Unterhaltsansprüche für die Kinder? Was passiert mit dem Haus oder der Wohnung und den gemeinsamen Haushaltsgegenständen? Wer hat fortan das Sorgerecht/Umgangsrecht für die Kinder, wem gehört das geliebte Haustier. Nicht zuletzt geht es um die während der Ehe erworbenen Güter, für die einer der Eheleute einen Ausgleich erlangen möchte (zumeist sog. Zugewinnausgleich) und die Rentenanwartschaften (sog. Versorgungsausgleich).
Einzelne familienrechtliche Angelegenheiten wie z.B. Umgangsrecht, Sorgerecht für Kinder, Betreuung einer Person, Pflegschaft etc. können auch außerhalb eines Scheidungsverfahrens eine Rolle spielen.
Was brauche ich beim Anwalt?
Wenn Sie sich entschieden haben, zu uns zu kommen, bringen Sie bitte – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden/Abstammungsurkunden der Kinder
- gegebenenfalls Ehevertrag
Zudem benötigen wir eine detaillierte Beschreibung Ihrer momentanen Lebenssituation. Leben Sie bereits getrennt und wenn ja in einer Wohnung oder hat einer der Partner die eheliche Wohnung bereits verlassen?
Anwaltskosten
Mit der Beauftragung eines Anwaltes und dessen anschließenden Leistungen werden Gebühren für bestimmte, gesetzlich festgelegte Tätigkeiten fällig. Welche Tätigkeiten der Anwalt ausführt, hängt von dem an den Anwalt erteilten Auftrag ab. Ein pauschaler Betrag für eine Angelegenheit X kann daher hier nicht erörtert werden.
In familienrechtlichen Angelegenheiten übernehmen Rechtsschutzversicherungen zumeist nur die Erstberatung. Daneben kommt eine Kostenübernahme für bestimmte Angelegenheiten in Betracht. Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, schreiben wir diese gerne für Sie an, schildern den Sachverhalt und bitten um Kostendeckungszusage. Das Ergebnis haben wir zumeist nach 1 Woche vorliegen.
Wie auf der Seite Anwaltskosten beschrieben, steht Ihnen natürlich die Möglichkeit der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe offen.
Über die konkreten Kosten können wir im Beratungstermin sprechen, nachdem Sie mir Ihr Anliegen geschildert haben.