In sog. Kindschaftssachen möchte ich Ihnen begleitend zur Seite stehen und zum Wohle Ihres Kindes/Ihrer Kinder die beste Lösung finden.
Was brauche ich beim Anwalt?
Ich berate Sie gerne, wenn der Lebensmittelpunkt Ihres Kindes/Ihrer Kinder streitig wird, Sie das alleinige Sorgerecht beantragen möchten oder eine konkrete und verlässliche Umgangsregelung mit dem anderen Elternteil benötigen.
Wir besprechen konkret vor Ort, welche - auch kostenlosen - Möglichkeiten bestehen.
Wenn Sie sich entschieden haben, zu uns zu kommen, bringen Sie bitte – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:
- Sorgeerklärung
- Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde der Kinder
- eventuell vorhandene Umgangsregelungen (z.B. über das Jugendamt)
- bereits mit der Gegenseite geführte Korrespondenz
- gerichtliche Beschlüsse
- konkrete Vorstellung, wie das Umgangsrecht ausgestaltet werden soll (Wochenrhythmus, Ferien, Weihnachten, Silvester, Ostern, Pfingsten ect.)
Anwaltskosten
Mit der Beauftragung eines Anwaltes und dessen anschließenden Leistungen werden Gebühren für bestimmte, gesetzlich festgelegte Tätigkeiten fällig. Welche Tätigkeiten der Anwalt ausführt, hängt von dem an den Anwalt erteilten Auftrag ab. Ein pauschaler Betrag für eine Angelegenheit X kann daher hier nicht erörtert werden.
Regelmäßig werden die Kosten in gerichtlichen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren "gegeneinander aufgehoben". Dies bedeutet, dass jeder seine eigenen Kosten trägt.
Sollten Sie diese Kosten nicht tragen können, so besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zu beantragen. Bitte lesen Sie dazu die Ausführungen unter der entsprechenden Rubrik.
Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, schreiben wir diese gerne für Sie an, schildern den Sachverhalt und bitten um Kostendeckungszusage. Das Ergebnis haben wir zumeist nach 1 Woche vorliegen.